Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundesalons FellKinder
Inhaberin Jane Hummel, Koloniestraße 9, 01219 Dresden

I. Allgemeines

1. Der Hundesalon FellKinder in Dresden, Leubnitz-Neuostra, wird nachfolgend kurz als FellKinder bezeichnet.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote und Verträge von FellKinder gemacht im Zusammenhang mit Pflegebehandlungen einschließlich Friseurleistungen an Tieren. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn dies von FellKinder ausdrücklich schriftlich oder mündlich bestätigt worden ist.

3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FellKinder gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung.

 

II.Pflegebehandlungen einschließlich Friseurleistungen

1. Alle Pflegebehandlungen an Hunden und Katzen von FellKinder werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.

2. Ausgangspunkt für alle Leistungen ist neben einer hohen Qualität die jederzeitige Erhaltung der Gesundheit des Tieres unter ständiger Beachtung des Tierschutzes.

3. FellKinder behält sich das Recht vor, wahlweise Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Die Leistungsausführung gemäß dem Auftrag des Kunden liegt im pflichtgemäßen Ermessen von FellKinder.

4. FellKinder vereinbart mit seinen Kunden Termine zur Durchführung der Aufträge. Soweit der Kunde verhindert ist und einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, ist er gehalten, mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann. Ansonsten wird eine No-Show Gebühr in Höhe von 70,00Euro von FellKinder erhoben.

 

III.     Preise und Bezahlung

1. Soweit zwischen FellKinder und dem Kunden nichts anderes vereinbart ist, gelten die bei FellKinder im Ladenlokal in der Preisliste ausgewiesenen Preise. Sie gelten grundsätzlich für verhaltensunauffällige, gepflegte, filzfreie Tiere, welche der Größe der angegebenen Rasse entsprechen.

2. Der Leistungsumfang gemäß den einzelnen Angaben auf der Preisliste wird vor Durchführung des Auftrags vereinbart. Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich im Sinne der unter vorstehender Ziffer II während der Durchführung des Auftrags ergeben, gelten zwischen FellKinder und dem Kunden als vereinbart, sofern sie Mehrkosten in Höhe von € 30,- im Vergleich zum ursprünglich vereinbarten Preis nicht übersteigen.
3. Zu den gesondert entstehenden oder separat zu beauftragenden Leistungen gehören insbesondere: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte oder auch eine Parasitenbehandlung. FellKinder ist berechtigt, nennenswerte Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes oder durch Störungen des Besitzers als Mehraufwand zu berechnen.
4. Sofern zwischen dem Kunden und FellKinder nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Bezahlung der Pflegebehandlung sofort nach Erbringung in Bar, oder via EC Karte fällig. Eine Pflegebehandlung auf Rechnung ist in Ausnahmefällen möglich, jedoch vorher gesondert zu vereinbaren.

 

IV.    Haftung

1. Der Tierhalter versichert mit seiner Beauftragung, dass es mit dem zu betreuenden Hund bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die bei einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.

2. Der Kunde versichert mit der Auftragserteilung, dass alle Angaben zum Tier der Wahrheit entsprechen und sein Hund haftpflichtversichert ist.

3. Sollte das Tier im Zeitraum der Behandlung erkranken oder sich verletzen, wird primär versucht, den jeweils betreuenden Tierarzt(sofern bekannt)einzuschalten. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich FellKinder im Sinne des Tieres vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.

4. Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Behandlungszeit erleidet, sei es in An- oder Abwesenheit des Kunden, wird FellKinder nicht haftbar gemacht, es sei denn, FellKinder hat die Schäden oder Krankheiten selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung von FellKinder wird insoweit ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle einer bewiesenen Haftung von FellKinder haftet FellKinder im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung.

5. FellKinder haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier während der Behandlungszeit entflieht und hieraus ein Schaden entsteht. Ferner entfällt die Haftung von FellKinder in den Fällen, in denen durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Tieres dieses während der Behandlung trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.

6. Das Tier ist vom Kunden unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.

7. Liegt ein von FellKinder zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist FellKinder zu zwei Nachbesserungen nach entsprechender Terminvereinbarung berechtigt, bevor Ersatzvornahmen oder Zusatzkosten etc. vom Kunden geltend gemacht werden können.

 

V.    Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden geltend gemacht werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand Dresden.

 

Dresden, 01.01.2024

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